Bestattungsvorsorge
Wichtige Dokumente und deren Aufbewahrung
Bitte bewahren Sie die folgenden Unterlagen an einem gut zugänglichen und sicheren Ort auf:
Falls erforderlich, können diese Dokumente auch sicher bei uns hinterlegt werden.
Wir weisen darauf hin, dass wir selbstverständlich keine juristische Beratung durch einen Anwalt oder Notar ersetzen können. Allerdings bieten wir Ihnen eine erste Orientierung und Hilfestellung in Bezug auf diese wichtigen Themen.
Sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, helfen wir Ihnen gerne bei deren Beschaffung.
Testament verfassen
Es ist in jedem Fall sinnvoll, ein Testament zu erstellen – auch für junge Ehepaare. Nur wenn ein gültiges Testament vorliegt, kann der überlebende Ehepartner allein erben, falls einem von beiden etwas zustößt.
Das eigenhändige Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Ehepaare können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten, das von beiden Partnern unterschrieben werden muss. Dabei sind die Unterschriften immer mit vollem Vor- und Nachnamen zu leisten, um Missverständnisse zu vermeiden. Achten Sie außerdem darauf, Ort und Datum des Testaments festzuhalten.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, können Sie es beim Amtsgericht oder Notariat amtlich verwahren lassen.
Testament beim Notar
Ein notariell erstelltes Testament wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers geöffnet. Der Notar berät Sie nicht nur rechtlich, sondern informiert auch über die steuerlichen Konsequenzen. Die Kosten für ein Testament sind in der Regel überschaubar: Für ein Vermögen von 25.000 EUR fallen beispielsweise rund 200 EUR Gebühren an. Dadurch lassen sich oft langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen vermeiden.
Widerruf eines Testaments
Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen, indem Sie es vernichten oder mit einem handschriftlichen Vermerk "Ungültig" versehen. Ein neues Testament hebt ein vorheriges auf. Ein öffentliches Testament widerrufen Sie, indem Sie es aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen. Beim gemeinschaftlichen Testament ist der einseitige Widerruf notariell festzustellen.
Bestattungsvorsorgevertrag
Ein Gespräch mit Ihrem Bestattungsunternehmen kann Ihnen helfen, frühzeitig die notwendigen Schritte für Ihre Bestattungsvorsorge festzulegen. Sie können sicher sein, dass Ihre Wünsche im Sterbefall genau so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorgestellt haben. Alle relevanten Maßnahmen und Anweisungen werden dokumentiert. Diese Gespräche sind selbstverständlich streng vertraulich.
Finanzielle Absicherung der Bestattungsvorsorge
Seitdem die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr zahlt, ist es in vielen Fällen sinnvoll, zusätzliche finanzielle Vorkehrungen zu treffen. Im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages gibt es verschiedene praxiserprobte Lösungen, die Ihnen und Ihren Angehörigen helfen können, finanzielle Belastungen im Trauerfall zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne persönlich, um eine passende Lösung zu finden.
Was können Sie regeln?
Sie haben die Freiheit, selbst zu entscheiden, wer was und unter welchen Bedingungen von Ihrem Vermögen profitieren soll. Zum Beispiel können Sie:
Patientenverfügung
Eine zunehmende Zahl von Menschen möchte sicherstellen, dass ihre eigenen Wünsche bei medizinischen Entscheidungen berücksichtigt werden, besonders im Hinblick auf moderne Intensivmedizin. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre Selbstbestimmung gegenüber der Medizin auszuüben. Diese Dokumente bieten Ärzten eine wertvolle Hilfestellung bei Therapieentscheidungen. Es ist wichtig, dass die Patientenverfügung möglichst zeitnah erstellt wurde und keine Umstände erkennbar sind, die auf einen anderen Willen hinweisen.
Sie haben die Möglichkeit, direkt über unsere Terminvergabe einen Vorsorgetermin zu buchen.
Alternativ können Sie uns auch eine Nachricht schreiben oder anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.
Karben und Umgebung
Heldenbergerstraße 3,
61184 Karben
Telefon 06039 / 3774
Telefax 06039 / 933762
Niddatal und Umgebung
Steinkautenweg
61194 Niddatal
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Telefax 06039 / 933762
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Telefon 06034 / 938621
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Florstadt und Umgebung
Niddastraße 9,
61197 Florstadt
Telefon 06035 / 9671010
Telefax 06039 / 933762
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